Urkundenübersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung wird für Dokumente benötigt, die auf einer anderen Sprache verfasst sind und vor Behörden rechtswirksam sein müssen. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer mit dem Siegel und der Unterschrift eines beeidigten Übersetzers versehen.

 

Ein beeidigter Übersetzer ist ein vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten öffentlich bestellter Übersetzer, der durch sein Siegel und seine Unterschrift die Echtheit eines ausländischen Dokuments bestätigt. Alle seine Übersetzungen sind vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen rechtsgültig.

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Übersetzer und Korrekturleser
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umfangreiche Übersetzungsprojekte
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Er verfügt auch über umfassende Kenntnisse im rechtlichen und wirtschaftlichen Gebiet auf terminologischer Ebene, wodurch er Übersetzungen aller Arten von juristischen Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Verträge, Patente, Vollmachten, Firmensatzungen usw. anfertigen kann.
Wir bitten beeidigte Übersetzungen für folgende Sprachen an:
  • Ukrainisch
  • Russisch
  • Englisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Kroatisch
  • Türkisch

Unsere Kompetenzen und Stärken

Beidigte Übersetzung ins Deutsche

Unsere Kompetenz stützt sich auf die Synergie der Fähigkeiten von mehr als 350 Fachübersetzer und Beratern in folgenden Fachgebieten:

Urkundenübersetzung

Am häufigsten übersetzen wir folgende Urkunden

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Scheidungsurteile
  • Führerscheine
  • Testamente
  • Arbeitszeugnisse
  • Meldebescheinigungen
  • Einbürgerungsurkunden
  • Staatsbürgerschaftsurkunden
  • Visabescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Personalausweise/Reisepässe
  • Rentenbescheide
  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlüsse
  • Approbationsurkunden
  • Einkommensnachweise
  • Handelsregisterauszüge
  • Verträge aller Art
Preise und Fristen

Preise und Fristen für beeid. Übersetzung

Der Preis wird aufgrund von Anzahl von Wörtern im Originaldokument und aufgrund der Schwierigkeit des Textes gebildet.

Senden Sie uns bitte Ihre Anfrage über unser Kontaktformular und fügen Sie die Kopie des gewünschten Dokuments bei.

diese Fragen stellen unsere Kunden am häufigsten

Häufig gestellte Fragen

Es gibt keinen Unterschied zwischen einem „beeidigten“, „vereidigten“ und „ermächtigten“ Übersetzer. Alle diese Bezeichnungen beschreiben denselben Begriff. Es handelt sich um einen vom zuständigen Gericht für bestimmte Sprachen befähigten Übersetzer, der die Richtigkeit und inhaltliche Übereinstimmung der Übersetzungen mit dem Original bestätigen darf. Die Bestätigung erfolgt durch den sogenannten Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Stempel des Übersetzers. Im Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer, das Dokument richtig und vollständig übersetzt zu haben.
Dies erfolgt nur durch Urkundenübersetzer, die vom Gericht zertifiziert worden sind. Das bedeutet, dass ausschließlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen dürfen.
Das ist ein Synonym für beeidigte Übersetzung.
Bei unserer Übersetzungsagentur haben wir eine spezielle Abteilung für Fachübersetzungen, wo ausschließlich Fachübersetzer, die dafür vom Gericht befugt sind, arbeiten. Nur diese Übersetzer dürfen die ausländischen Urkunden übersetzen.
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